Sicherlich sind auch die Kosten für Sie von großem Interesse.
Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
Beides richtet sich nach dem sog. Verfahrenswert. In gerichtlichen Verfahren setzt das Gericht diesen Wert am Ende der Verhandlung fest, nach dem sich dann die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten.
In Scheidungsverfahren setzt sich der Verfahrenswert aus dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehegatten zusammen. Bsp.: Die Ehefrau hat 2.000 € netto und der Ehemann 3.000 €. Hier liegt der Verfahrenswert bei 5.000 € x 3 = 15.000 €.
Hinzu kommt noch der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich. Dieser liegt bei 10 % pro Rentenanwartschaft. Verfügen die Eheleute bspw. über insgesamt fünf Rentenanwartschaften, erhöht sich der Verfahrenswert um 50 %. In dem Beispiel von eben, also um 7.500 € auf dann insgesamt 22.500 €.
Nach diesem Wert richten sich dann die Gebühren anhand der Gebührentabelle.
Die Anwaltsgebühren liegen in diesem Fall bei 2.623,95 € brutto, also incl. MWSt. und die Gerichtskosten betragen 822 €.
Ist die Scheidung zwischen den Eheleuten unstreitig, ist es ausreichend, wenn nur ein Rechtsanwalt in diesem Verfahren tätig ist. Der andere Ehegatte ist nicht vertreten und hängt sich sozusagen an dieses Verfahren dran. Die Eheleute könnten sich dann die Gesamtkosten teilen. Dies ist möglich und üblich.
Verfahrenskostenhilfe
Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Kosten für ein Verfahren vor dem Familiengericht zu tragen, besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (VKH). Hierzu ist eine Erklärung zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen auszufüllen und mit Belegen zu versehen. In dem Reiter „Formulare“ finden Sie den Fragebogen und die Ausfüllhilfen dazu.
Das Gericht prüft die Voraussetzungen und bewilligt bei positiver Prüfung die Verfahrenskostenhilfe. Bewilligt das Gericht die VKH ohne Ratenzahlung, müssen Sie keine Gerichts- und auch keine Anwaltsgebühren tragen.
Dies soll nur ein kurzer Überblick sein. Die Einzelheiten sind vielfältig. Die Kosten ändern sich z.B. bei einem Vergleich oder bei Fahrtkosten.
Zu meiner Beratung gehört selbstverständlich auch die ausführliche Information über die Kosten. Bitte stellen Sie auch hier jederzeit Ihre Fragen. Sie werden umfassend aufgeklärt und so konkret wie möglich über die voraussichtlichen Kosten informiert.