Vereinbaren die Kindseltern ein Wechselmodell, also sind die Kinder in etwa gleich viel Zeit bei der Mutter und beim Vater, steht beiden Eltern die Hälfte des Kindergeldes zu.
Die Kindergeldkasse zahlt das gesamte Kindergeld aber nur an einen Elternteil aus. Derjenige, der nun das Kindergeld erhält, muss den anderen Elternteil auszahlen.
Beschluss der OLG Düsseldorf, AZ II-7 UF 45/13