Normal 0 21 MicrosoftInternetExplorer4
Neue Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle 2015
Mit Wirkung zum 01.01.2015 ändern sich die Selbstbehaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle wie folgt:
Unterhaltspflicht gegenüber |
Selbstbehalt |
Selbstbehalt |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), |
1.000,- EUR |
1.080 EUR |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger |
800,- EUR |
880,- EUR |
anderen volljährigen Kindern: |
1.200,- EUR |
1.300,- EUR |
Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes: |
1.100,- EUR |
1.200,- EUR |
Eltern: |
1.600,- EUR |
1.800,- EUR |
Die Unterhaltsbeträge für die Kinder sind unverändert geblieben, dh. der Mindestunterhalt für Kinder von
0-5 liegt bei 225 €
6-11bei 272 €
12-17 bei 334 €
und ab 18 Jahren bei 304 €.