Neue Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle 2015 |
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Neue Selbstbehaltssätze der Düsseldorfer Tabelle 2015 Mit Wirkung zum 01.01.2015 ändern sich die Selbstbehaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle wie folgt:
Die Unterhaltsbeträge für die Kinder sind unverändert geblieben, dh. der Mindestunterhalt für Kinder von 0-5 liegt bei 225 € 6-11bei 272 € 12-17 bei 334 € und ab 18 Jahren bei 304 €.
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